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Medieninhaber und Verleger
MediaGuide GmbH


Anschrift

Pillergasse 13
A - 1150 Wien
Tel: +43-664 - 100 39 06
Fax: +43-1-577 49 32


Mediaberatung, Verkauf,
Gestaltung und Sonderthemen - Print
Peter Dieterich
dieterich@babyguide.at
Tel: +43-650/48 40 747

Mag. Nick Angermayer

Herausgeber
Mag. Nikolaus Angermayr
angermayr@mediamed.at

Manuela, Hannah und Sarah

Chefredaktion Baby Guide und Mein Baby Guide
Manuela Oppolzer
manuela.oppolzer@babyguide.at
Tel: +43-664/22 08 203

Sabine Schillinger

Chefredaktion Eltern Magazin und Mein Baby Guide, redaktionelle Betreuung Homepage
Sabine Schillinger
internet@mediamed.at
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EmilySusanne

Grafik
Susanne Nowy-Kössler
sn@kreativcenter.at

Druck
Kny und Partner

Internet:
www.babyguide.at
www.elternmagazin.at

www.meinbabyguide.de

Konzept und Leitung
Harald Ebretsteiner, Marketnet
www.marketnet.at
he@marketnet.at

Technische Leitung
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Grafik, Webdesign Inhaltsbetreuung
Claudia Wahl, Marketnet
cw@marketnet.at

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Archiv, Avent, Bambany, Beiersdorf, Fisher-Price, Liquid Library, m-art, Weleda

Verkauf Werbung *„Internet“*
Harald Ebretsteiner
he@marketnet.at

Tel: +43-732/37 09 60

Erscheinungsweise
einmal jährlich

Der Baby Guide und das Eltern Magazin wurden von Ärzten und Fachleuten begutachtet und für gut befunden. Dennoch erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. Der nächste Baby Guide erscheint im Juli 2009, das nächste Eltern Magazin Baby Guide erscheint im Dezember 2009.


MediaGuide VerlagsGmbH, 1150 Wien Pillergasse 13, FN 183809h

1. Ausgangsbasis für die Verlagsbedingungen des MediaMED Verlages sind die allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriftenverbandes (ÖZV), verlautbart im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 26. Jänner 1980.

2. Zusatzvereinbarungen zu unseren Verlagsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom MediaMED Verlag schriftlich bestätigt werden.

3. Mit Erteilung des Auftrages anerkennt der Auftraggeber rechtswirksam bindend vollinhaltlich die Verlagsbedingungen des MediaMED Verlages.

4. Mündliche Absprachen und Auskünfte, insbesondere mit unserem Kundendienstpersonal beziehungsweise unseren Verkäufern, sind unverbindlich. Auskünfte, egal welcher Art, werden von uns nur dann als verbindlich akzeptiert, wenn sie schriftlich erfolgen.

5. Haftung: Der Verlag ist nicht verpflichtet, Einschaltungen auf ihren Inhalt hin zu überprüfen: Hierfür trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Ebenso trägt dieser jeden wie immer gearteten Schaden, der dem Verlag aus der Veröffentlichung entsteht. Nach Ersatz aller Kosten tritt der Verlag seine Ansprüche nach § 24 (7) Pressegesetz an den Auftraggeber ab.

6. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über den jeweils gültigen Anzeigentarif vor Aufgabe des Inserats zu informieren.

7. Der Verlag behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen (insbesondere bei Zahlungsverzug) von Aufträgen zurückzutreten, dies auch bei Vorliegen eines Jahresabschlusses oder eines Abschlusses auf wiederholtes Erscheinen von Veröffentlichungen. Die Rabattgewährung wird ebenfalls nach dem Ausmaß des tatsächlichen Umsatzes vorgenommen. Bei Jahresvereinbarungen, auf die Sonderpreise gewährt werden (Sonderrabatt) gilt folgende Regelung: Sollte der vereinbarte Jahresauftrag bis zum Ende des vereinbarten Schaltzeitraumes nicht in voller Höhe (aus Verschulden des Auftraggebers) erfüllt werden, so wird rückwirkend für das bis dato geschaltene Auftragsmindervolumen nach jeweils geltenden Listenpreisen abgerechnet. Die entsprechende Differenz zugunsten des MediaMED Verlages ist in solchen Fällen umgehend nach Rechnungslegung zur Anweisung zu bringen.

8. Termin und Platzierung: Für die Durchführung von Einschaltungen in bestimmten Nummern oder Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet. Ausgenommen sind Aufträge, deren Gültigkeit ausdrücklich von der Einhaltung bestimmter Termine oder - bei Bezahlung des im Tarif vorgesehenen Platzierungszuschlages - von einer bestimmten Platzierung abhängig gemacht wird.

9. Einschaltungsaufträge sind im Zweifelsfalle innerhalb von zwölf Monaten abzuwickeln.

10. Druckunterlagen: Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Im Falle des Verzuges gilt der Auftrag als erfüllt, wenn die Einschaltung unter Verwendung einer anderen vom Auftraggeber beigestellten Druckunterlage erfolgt oder auch nur Name und Adresse des Auftraggebers eingeschaltet werden.

11. Wiedergabe: Der Verlag gewährleistet die Wiedergabe von Einschaltungen auf Basis der beigestellten Druckunterlagen. Im Fall erheblicher Mängel leistet der Verlag Ersatz in Form einer Ersatzeinschaltung oder, wenn der Zweck der Anzeige durch eine Ersatzeinschaltung nicht mehr erfüllt werden kann, durch Gewährung eines angemessenen Preisnachlasses. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Bei nicht fristgerechter Rücksendung gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

13. Einschaltreklamationen werden nur innerhalb von acht Tagen nach Erhalt des Belegexemplars anerkannt.

14. Der Anzeigenschluss ist 4 Wochen vor Erscheinen der betreffenden Ausgabe. Druckunterlagen sollten zu diesem Zeitpunkt im MediaMED Verlag eingelangt sein.

15. Storno: Eine Zurückziehung oder Änderung des Auftrages muss dem Verlag in schriftlicher Form spätestens sieben Tage vor dem Anzeigenschlusstermin vorliegen. Der Anzeigenschluss ist 4 Wochen vor Erscheinen (Erscheinungstermine siehe Tarife in der jeweils gültigen Fassung) der betreffenden Ausgabe. Druckunterlagen sollten zu diesem Zeitpunkt im MediaMED Verlag eingelangt sein.

16. Bei Zurückziehen von Aufträgen für den Text- oder Anzeigenteil (soweit dies vor Ablauf der Stornofrist erfolgt und für den Verlag technisch noch möglich ist) wird ein Betrag von 20 Prozent des Inseratenwertes als Kostenersatz in Rechnung gestellt. Stornos müssen zu deren Rechtswirksamkeit in jedem Fall schriftlich erfolgen.

17. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75 Prozent der zugesicherten Auflage ausgeliefert sind.

18. Fälligkeit: Die Rechnung ist sofort nach Erhalt fällig. Wenn eine Vorauszahlung vereinbart wurde, kann die Durchführung des Auftrages bis zum Eingang der Vorauszahlung zurückgestellt werden. Die Einschaltung hat in diesem Fall in jener Nummer zu erfolgen, vor deren Anzeigenschluss die Zahlung eingelangt ist. Verzugszinsen in der Höhe von einem Prozent über dem Bankzinsfuß und die Einziehungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

19. Rabatte: Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur bei schriftlichem Abschluss auf mehrere Einschaltungen innerhalb eines Jahres. Der Rabatt kann auf Wunsch und mit Einwilligung des Verlages sofort bei Rechnungslegung berücksichtigt oder nach Schluss der Laufzeit des Auftrages beziehungsweise nach Ablauf der einjährigen Frist gutgeschrieben werden. Die Endabrechnung ist innerhalb von drei Monaten nach diesem Zeitpunkt schriftlich anzufordern.

20. Kosten für die Herstellung der Druckunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

21. Rechnungs-Reklamationen werden nur innerhalb von vier Wochen ab Erhalt der Rechnung anerkannt.

22. Belege werden auf Wunsch kostenlos geliefert. Eine vollständige Belegnummer nur dann, wenn Art und Umfang des Auftrages dies rechtfertigen.

23. Bei Sonderproduktionen (Einkleber, Einhefter, Tip-on-Cards ...) kann aus technischen Gründen eine 100-prozentige Qualitätsgarantie nicht gegeben werden, da unsere Produktion aus Aktualitätsgründen auf Schnelllaufautomaten erfolgt und eine Toleranzgrenze von fünf Prozent als vereinbart gilt.

24. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.


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