|

Die wichtigsten Fragen zur e-card bei
der Geburt eines Kindes
Wie rasch nach der Geburt
meines Kindes muss ich die e-card
beantragen?
Dies ist überhaupt nicht
nötig. Auch für Neugeborene wird automatisch eine e-card ausgestellt. Sollten
Sie nach einigen Wochen noch nicht
automatisch eine e-card für Ihr
Baby erhalten haben, melden Sie sich
bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger.
Wer soll auf der e-card von
Kindern unterschreiben?
e-cards von Kindern und
Jugendlichen unter 14 Jahren können grundsätzlich ohne Unterschrift
genützt werden. Gibt es eine einzelne
Person, die das Kind immer bei
medizinischen Behandlungen begleitet,
kann diese Person die Karte unterschreiben. Auf jeden Fall darf nur eine einzige Unterschrift
auf die Karte gesetzt werden. Ist der
Jugendliche 14
Jahre alt, sollte er selbst auf
der Karte unterschreiben.
Was ist, wenn ich beim
Arztbesuch mit meinem Kind die e-card
des Kindes zuhause vergesse?
Die e-card ist beim
Vertragspartner immer vorzuzeigen. Falls sie wirklich nicht griffbereit ist, ist die
ärztliche
Behandlung zwar nicht behindert,
Sie müssen aber dem Arzt
jedenfalls die Versicherungsnummer des
Kindes bekannt geben. Der Arzt kann damit online
den Versicherungsstatus abfragen. Wichtig
ist, dass Sie die e-card jedenfalls
nachbringen.
Wenn ich für mein Kind den
Notarzt oder die Rettung rufe —
brauche ich die e-card?
In Notfällen ist
selbstverständlich die Hilfe für das Kind dringender als alle bürokratischen Fragen.
Im Nachhinein wird möglicherweise
Ihre e-card benötigt werden, je
nachdem, wer die Behandlung übernimmt.
Was soll ich tun, wenn ich oder
mein Kind die e-card
verlieren?
Melden Sie den Verlust
möglichst rasch Ihrem Krankenversicherungsträger
oder der e-card Serviceline
unter der Nummer 050124 33 11
(österreichweit zum Ortstarif,
bitte unbedingt die erste Null mitwählen). Die alte Karte wird dann gesperrt, eine neue wird
Ihnen zugesandt. Während dieser Zeit kann
Sie der Arzt auch ohne e-card
behandeln. Wichtig ist, dass Sie Ihre
Versicherungsnummer wissen. Es ist keine polizeiliche Diebstahlsanzeige notwendig. Die ecard
muss zum Arzt jedenfalls nachgebracht
werden.
Welcher
Krankenversicherungsträger ist zuständig, wenn ein Kind mehrfach versichert
ist?
Sie können beim Arzt selbst
entscheiden, aus welcher Krankenversicherung Sie die Leistungen für Ihr
Kind in Anspruch nehmen
möchten.
Kann für Kinder eine
zweite e-card beantragt werden?
Nein. Im e-card System kann es aus
sicherheitstechnischen Gründen nur
eine gültige Karte pro Person geben.
Soll ich meinem Kind zum
Schikurs (zur Schullandwoche) die
e-card mitgeben?
Wenn Kinder mit der Schule
verreisen, sollten sie in jedem Fall
die e-card bei sich haben. Es könnte sonst sein, dass der behandelnde Arzt die Zahlung
eines Einsatzes verlangt.
Haben Sie denoch Fragen steht
Ihnen die e-card Serviceline der österreichischen
Sozialversicherung zur Verfügung.
|